Was genau ist ein Gutachten?

Grundsätzlich ist jede fachliche Äußerung eines Sachverständigen, die er in Ausübung seines Amtes von sich gibt, dem Grunde nach bereits ein Gutachten. Es kommt auch nicht darauf an, ob ein Gutachten schriftlich oder mündlich erstattet wird und auch nicht, wer es beauftragt hat. Auch eine Stellungnahme, ein Bericht oder sonst eine technische, fachliche oder werkpreisliche Bewertung ist demzufolge ein Gutachten.

In der Praxis begegnen einem in der Regel diese vier "klassischen" Gutachtenbezeichnungen:

  1. Privatgutachten
  2. Schadengutachten
  3. Gerichtsgutachten
  4. Schiedsgutachten

Die Gutachtertätigkeit für Sauna- und Wellnessanlagenbau umfasst insbesondere die Prüfung auf:

  • Brandursachen
  • Brandschäden
  • Bauschäden
  • Baumängel
  • technische Schäden und Mängel
  • Material- und Werkstoffe