Schadengutachten

Weisen Ihre technischen Anlagen oder Installationen plötzlich Mängel auf und entstehen sogar Schäden, dann kommt es zum klassischen Schadengutachten.

Auch wenn die Bezeichnung "Schadengutachten" immer wieder zu finden ist, so stellt dies keine eigene Gutachtenform dar. Auch ein als "Schadengutachten" bezeichnetes Gutachten ist entweder ein Privatgutachten, ein Gerichtsgutachten oder ein Schiedsgutachten. Bei der Bezeichnung eines Gutachtens kommt es nämlich nicht auf seinen Inhalt an, sondern vielmehr auf seinen Zweck und die bestellenden Auftraggeber.

Die Spannweite der Fragestellungen im "Schadengutachten" ist beinahe endlos: Von Geräuschen in Leitungen und Geräten, undichten Sauna- oder Dampfanlagen, Zugerscheinungen, Kondensatanfall in Abluftleitungen oder unter den Sitzen in einem Dampfbad, nicht erreichten Luftwechselraten, Schimmelbefall, abfallenden Fliesen, abblätternden Oberflächen, undichten Türen, zusammengebrochenen Saunabänken und der Lieferung vermeintlich falscher Kabinen zu möglicherweise überhöhten Preisen - hier ist fast alles denkbar.

Meist wird die Frage „Woher kommt es, dass …?“ ergänzt durch „Was muss man unternehmen, damit …?“ und letztlich „Was kostet es, …?“. Gerade bei Schadengutachten ist häufig bereits im Vorfeld ein Streit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer entbrannt. Hier muss überlegt werden, ob man einem Rechtsstreit noch entgehen kann oder ob man einen Rechtsstreit für unvermeidlich hält.